Löschpflicht

Das Recht auf Vergessen

3. September 2020

Eine Frau liest einen Datenschutzhinweis

In zwei Fällen hat sich der Bundesgerichtshof (BGH - VI ZR 405/18 und VI ZR 476/18) kürzlich mit dem Recht auf Vergessenwerden beschäftigt. In einem Fall erging eine Entscheidung, die aufzeigt, nach welchen Kriterien Personen Einträge bei Suchmaschinen wie Google löschen lassen können. Der ehemalige Geschäftsführer eines regionalen Wohlfahrtsverbandes klagte, weil er verhindern wollte, dass bei der Google-Suche nach seinem Namen insbesondere ein Pressebericht aus dem Jahr 2011 in der Trefferliste erscheint. Aus diesem Bericht ging hervor, dass der Regionalverband in seiner Amtszeit ein Defizit von etwa einer Million Euro aufwies und er sich in der Krise krankgemeldet hatte. Der BGH wies die Klage ab. ...

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