Gesetzliche Benennungspflicht
Eine Benennung kann insbesondere erforderlich sein, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.
Datenschutz erfordert klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Prozesse und eine kontinuierliche Begleitung im Unternehmensalltag.
Prof. Dr. Frank Tapella unterstützt Unternehmen, Organisationen und Behörden als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) beim Aufbau, bei der Überprüfung und bei der laufenden Betreuung einer DSGVO-gerechten Datenschutzorganisation – persönlich, praxisnah und mit einem festen Ansprechpartner.
Bedarf und Voraussetzungen
Eine Benennung kann insbesondere erforderlich sein, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.
Eine Pflicht kann unabhängig von der Beschäftigtenzahl bestehen, wenn die Kerntätigkeit eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung oder die umfangreiche Verarbeitung besonders geschützter Daten umfasst.
Ein externer Datenschutzbeauftragter entlastet Unternehmen, Organisationen und Behörden, wenn intern keine ausreichenden Kapazitäten oder spezialisierten Fachkenntnisse vorhanden sind.
Laufende Betreuung
Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer verlässlichen Datenschutzorganisation und begleiten die datenschutzrechtlichen Anforderungen Ihres Unternehmens dauerhaft im Arbeitsalltag.
Unterstützung bei der Einführung, Überprüfung und Weiterentwicklung einer nachvollziehbaren Datenschutzorganisation mit klaren Zuständigkeiten, Prozessen und Dokumentationen.
Persönliche Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragen, neuen Projekten, internen Abläufen und dem rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten.
Datenschutzrechtliche Prüfung von Geschäftsprozessen, digitalen Anwendungen, Dienstleistern, Auftragsverarbeitungsverträgen und weiteren Vorgängen mit personenbezogenen Daten.
Unterstützung bei Auskunfts-, Löschungs- und weiteren Betroffenenanfragen sowie bei der Kommunikation mit Datenschutzaufsichtsbehörden.
Praxisnahe Schulungen und Hinweise für Beschäftigte, damit datenschutzrechtliche Anforderungen im Arbeitsalltag verstanden und zuverlässig umgesetzt werden.
Regelmäßige Überprüfung der bestehenden Maßnahmen und Begleitung bei organisatorischen, technischen oder rechtlichen Veränderungen im Unternehmen.
Persönliche Betreuung
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung erfolgt die Zusammenarbeit in vier klaren Schritten.
Wir besprechen Ihre Unternehmensstruktur, die bestehenden Datenschutzprozesse und den konkreten Unterstützungsbedarf.
Auf Grundlage Ihrer Angaben erhalten Sie ein individuelles Angebot. Nach der Beauftragung erfolgt die formelle Benennung; die erforderlichen Kontaktdaten werden veröffentlicht und der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt.
Bestehende Dokumentationen, Zuständigkeiten und Prozesse werden geprüft, priorisiert und bei Bedarf strukturiert weiterentwickelt.
Sie erhalten eine feste Ansprechperson für datenschutzrechtliche Fragen, neue Projekte und die kontinuierliche Weiterentwicklung Ihrer Organisation.
Direkter Kontakt
Buchen Sie direkt einen Termin für eine erste Einschätzung oder schildern Sie kurz Branche, Unternehmensgröße und Beschäftigtenanzahl.