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IT- und Medienrecht
Für Privatpersonen
Wir beraten und vertreten außergerichtlich und gerichtlich Privatpersonen und Prominente im IT-Recht und Medienrecht.Leistungen nach Rechtsgebieten
Aufgabe des Datenschutzrechts ist es, personenbezogene Daten zu schützen. Damit soll die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen als Teil des Persönlichkeitsrechts gestärkt werden.
Wenn es um Fotos und Bildnisse vor allem von Personen geht, enthalten die wenigen Vorschriften des Kunsturheberrechtsgesetzes die Vorgaben zu ihrer zulässigen Verwendung im Internet und anderer Medien.
Das Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz der Persönlichkeit und Freiheit jeder einzelnen Person, auch der Schutz personenbezogener Daten wird davon umfasst.
Das Urheberrecht regelt alle Rechte und die wirtschaftliche Nutzung eines geschaffenen Werkes im Zusammenhang mit dem Internet und anderer Medien.
Im Internet und anderen Medien gibt es Rechtsverletzungen, die zugleich als strafbare Handlungen gelten und mit Strafe bedroht sind.
Leistungen nach Aufträgen
Wir werden häufig mit folgenden Leistungen beauftragt, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist und lediglich einen Auszug aus unserem Leistungskatalog darstellt:Sie haben eine Abmahnung bekommen, weil Ihnen als Anschlussinhaber vorgeworfen wird, urheberrechtlich geschützte Inhalte über ein Filesharing-Programm angeboten und an Dritte übertragen zu haben, etwa von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München.
Jemand kennt offenbar Ihre persönlichen Daten wie Namen und Adresse oder ist sogar im Besitz von Ausweispapieren bzw. Fotos davon und begeht in Ihrem Namen Betrügereien auf sozialen Plattformen, schließt Verträge oder eröffnet Konten.
Sie möchten gerne wissen, ob ein Bild von Ihnen oder einem Familienmitglied im Internet und dort abrufbaren Medien verwendet werden darf und dagegen vorgehen.
Nach Eingabe bestimmter Suchbegriffe, insbesondere Ihres Namens, bei Google erscheinen Treffer und Bilder, die Sie gerne löschen möchten.