Datenschutzbeauftragter

Stellen Sie Ihr Unternehmen im Datenschutz gut auf.

Datenschutz muss nicht verunsichern, sondern kann zeitnah und mit guter Außenwirkung, einem festen Ansprechpartner und ohne Ticketsystem nach der DSGVO gewährleistet werden. Nennen Sie uns per E-Mail, Kontaktformular oder telefonisch Ihre Branche und Beschäftigtenanzahl und wir erstellen Ihnen umgehend ein individuelles Angebot.

Was bieten wir Ihnen?   

  • Rechtsanwalt für Datenschutzrecht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) mit der üblichen Vergütung für Datenschutzbeauftragte
  • Kenntnisse der Anforderungen der DSGVO und der Abläufe, um eine Datenschutzmanagement aufzubauen und zu integrieren
  • Erfahrung als externer Datenschutzbeauftragter mit Unternehmen und Unternehmensgruppen unterschiedlicher Branchen und Größen

Für welche Unternehmen?

Für alle Unternehmen und Behörden, die freiwillig oder verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten haben müssen:

  • mehr als 19 Beschäftigte in der Datenverarbeitung oder
  • Haupttätigkeit ist Datenverarbeitung oder
  • Verarbeitung besonders sensibler Daten, etc.

Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte?

  • Ansprechpartner der Geschäftsleitung, Beschäftigte, Vertragspartner und deren Datenschutzbeauftragte, Kunden, Behörden, usw.
  • Beratung zu allen Datenschutzthemen und Entwicklung DSGVO-konformer Lösungen zu Datenschutzfragen im betrieblichen Alltag
  • Aufbau einer Datenschutzorganisation und Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten, technischen und organisatorischen Maßnahmen, Prozesse, Richtlinien, Datenschutz-Folgenabschätzungen, usw. nach Bestandsaufnahme
  • Analyse der Risiken im Datenschutzmanagement und Bewertung der  Angemessenheit des mit den Maßnahmen erzielten Schutzniveaus
  • Überprüfung der Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitungen, Informationspflichten und Einwilligungen
  • Gestaltung und Durchführung von Datenschutzschulungen zur Sensibilisierung aller Beschäftigen
  • Ggf. Betreuung von Datenschutzvorfällen und Verfahren mit  Datenschutz-Aufsichtsbehörden