Eine rechtliche Betrachtung von Memes

Meist entstehen Memes, indem Bilder mit Texten kombiniert und dadurch ganz neue Bedeutungen und Zusammenhänge geschaffen werden. Sie verbreiten sich viral über das Internet und finden viele Betrachter, weil sie aufgrund ihrer lustigen, mehrdeutigen bis hin zur gesellschaftskritischen Charakter einen hohen Unterhaltungswert haben. Memes finden sich so auf vielen sozialen Medien, Webseiten und Blogs und gelten allgemein als  akzeptiert.

Wie fast alles, können aber auch Memes rechtlich betrachtet werden und unter Umständen Rechte verletzen oder gegen Richtlinien verstoßen.

In folgende rechtliche Kategorien kann man problematische Memes fassen, die den Betroffenen nicht immer gefallen, so dass nach Löschungsmöglichkeiten gesucht wird. Natürlich gibt es Memes auch in „Mischformen“, wenn sich das jeweilige Meme gleichzeitig in mehrere Fallgruppen einordnen lässt – aufgrund der  unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten und Betrachtungsweisen kann man dabei natürlich zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen:

  1. Memes, die Bilder von Personen nutzen, sollten vom jeweiligen Bildrechtsinhaber aufgrund einer Bildrechtsverletzung angreifbar sein. Der Bildrechtsinhaber könnte also Unterlassungs- bzw. Löschungsansprüche jedenfalls dann haben, wenn er oder sie keine Personen der sog. absoluten oder relativen Zeitgeschichte sind.

  2. Memes, die sehr rassistisch, sexistisch, diskriminierend, usw. sind, können trotz der satirischen und mehrdeutigen Verpackung gegen die Richtlinien des Plattformbetreibers wie Gemeinschaftsstandards verstoßen, so dass man diesen Content den jeweiligen Plattformen mindestens melden kann, um eine Löschung zu veranlassen. Bei ganz expliziten Inhalten, die zugleich eine bestimmte Person schwer beleidigen, volksverhetzend sind, zu Straftaten aufrufen, etc. sollte zudem eine Löschung über das sog. Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) möglich sein, die meist schneller geht, insbesondere wenn sie ein Anwalt begehrt.

  3. Memes, die Unternehmen unter Verwendung der Wort- / Bildmarke klar herabsetzen, könnten meines Erachtens nicht nur wegen möglicher Markenrechtsverletzungen angegriffen werden, sondern auch wegen der Verletzung des sog. Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetriebes mit dem sich auch ein Unternehmen gegen schädigende Werturteile oder Äußerungen unwahrer Tatsachen wehren kann.

Wie man sieht, kann es jedenfalls bei bestimmten Memes rechtliche Möglichkeiten geben. Es sind auch kombinierbare Maßnahmen denkbar, etwa die Löschung beim jeweiligen Plattformbetreiber durch Meldung und oder auf Berufung auf das NetzDG und gleichzeitiger Inanspruchnahme des Verantwortlichen aufgrund von Bildrechts-, Markenrechts- oder Rechtsverletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. 

Dies erfordert jedoch stets eine Einzelfallbetrachtung und hängt ebenfalls davon ab, ob der Verantwortliche oder Inhaber des Accounts bekannt ist oder nicht.

Prof. Dr. Frank Tapella

Prof. Dr. Frank Tapella>6 Beiträge