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Das Recht auf Vergessen

3. September 2020

Eine Frau liest einen Datenschutzhinweis

In zwei Fällen hat sich der Bundesgerichtshof (BGH - VI ZR 405/18 und VI ZR 476/18) kürzlich mit dem Recht auf Vergessenwerden beschäftigt. In einem Fall erging eine Entscheidung, die aufzeigt, nach welchen Kriterien Personen Einträge bei Suchmaschinen wie Google löschen lassen können. Der ehemalige Geschäftsführer eines regionalen Wohlfahrtsverbandes klagte, weil er verhindern wollte, dass bei der Google-Suche nach seinem Namen insbesondere ein Pressebericht aus dem Jahr 2011 in der Trefferliste erscheint. Aus diesem Bericht ging hervor, dass der Regionalverband in seiner Amtszeit ein Defizit von etwa einer Million Euro aufwies und er sich in der Krise krankgemeldet hatte. Der BGH wies die Klage ab. ...

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Eine rechtliche Betrachtung von Memes

1. Juli 2020

Mann sieht ein Mem

Meist entstehen Memes, indem Bilder mit Texten kombiniert und dadurch ganz neue Bedeutungen und Zusammenhänge geschaffen werden. Sie verbreiten sich viral über das Internet und finden viele Betrachter, weil sie aufgrund ihrer lustigen, mehrdeutigen bis hin zur gesellschaftskritischen Charakter einen hohen Unterhaltungswert haben. Memes finden sich so auf vielen sozialen Medien, Webseiten und Blogs und gelten allgemein als  akzeptiert. Wie fast alles, können aber auch Memes rechtlich betrachtet werden und unter Umständen Rechte verletzen oder gegen Richtlinien verstoßen. In folgende rechtliche Kategorien kann man problematische Memes fassen, die den Betroffenen nicht immer gefallen, so dass nach Löschungsmöglichkeiten gesucht wird. ...

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Die Kennzeichnungspflicht der Influencer

4. Juni 2019

Infuencer vor der Kamera

Jüngst gab es einige Entscheidungen zu prominenten Influencern zum Marketing via Insta, u.a. das KG=OLG Berlin, LG München und LG Karlsruhe.   Die Rechtsprechung formt sich zurzeit noch zur Kennzeichnungspflicht der Influencer, noch im letzten Jahr musste man davon ausgehen, dass jegliches Verlinken und Tagging der Produkte im Posting allein aufgrund der anzunehmenden absatzfördernden Wirkung als Werbung aufzufassen und damit zu kennzeichnen ist, sonst drohte eine Abmahnung wegen Irreführung durch Unterlassen. Seit den letzten Entscheidungen gilt dies nicht mehr, es wird mehr differenziert und argumentiert, warum ein bestimmter Post als Werbung eingestuft wird und dann als Werbung / Anzeige zu kennzeichnen ist. ...

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