Die Kennzeichnungspflicht der Influencer
4. Juni 2019
Jüngst gab es einige Entscheidungen zu prominenten Influencern zum Marketing via Insta, u.a. das KG=OLG Berlin, LG München und LG Karlsruhe. Die Rechtsprechung formt sich zurzeit noch zur Kennzeichnungspflicht der Influencer, noch im letzten Jahr musste man davon ausgehen, dass jegliches Verlinken und Tagging der Produkte im Posting allein aufgrund der anzunehmenden absatzfördernden Wirkung als Werbung aufzufassen und damit zu kennzeichnen ist, sonst drohte eine Abmahnung wegen Irreführung durch Unterlassen. Seit den letzten Entscheidungen gilt dies nicht mehr, es wird mehr differenziert und argumentiert, warum ein bestimmter Post als Werbung eingestuft wird und dann als Werbung / Anzeige zu kennzeichnen ist. ...
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